Richtlinie REACH (EG) 1907/2006

„Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“

Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)

Bestätigung über die Einhaltung

Es handelt sich bei REACH um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Unter REACH werden chemische Stoffe registrierungspflichtig, nicht jedoch die fertige Ware. Als Hersteller von Dreh- und Frästeilen aus diversen Metallen müssen wir unsere Produkte gemäß der Richtlinie nicht registrieren, da diese als Erzeugnisse eingestuft werden.

Die verwendeten Halbzeugnisse (Stäbe und Stangen) sind bereits an sich als Erzeugnisse eingestuft und unterliegen somit ebenfalls keiner Registrierung. Als „nachgeschalteter Anwender“ stehen wir daher nicht in der Pflicht, unsere Lieferanten auf die korrekte Registrierung zu überprüfen. Die in unseren Reinigungs- und Galvanisierungsprozessen verwendeten Chemikalien werden, sofern diese registrierungspflichtig sind, direkt durch die Hersteller bzw. Lieferanten registriert. Alle erforderlichen Sicherheitsdatenblätter werden regelmäßig auf Ihre Aktualität kontrolliert und archiviert.

Wir teilen Ihnen hiermit in Bezug auf Art. 33 (Informationspflicht) mit, dass keiner der in der ergänzten „Kandidatenliste“ (SVHC) mit mittlerweile 155 (Stand 01.06..2014) aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe in den von der Firma MM Drehtechnik GmbH vertriebenen Produkten in Anteilen über 0,1 % enthalten ist.

Richtlinie RoHS 2 (EU) 2011/65

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass in den von uns gelieferten Bauteilen die in der Elektrostoff-Verordnung aufgeführten Konzentrationshöchstwerte für Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom, PBB, PBDE und Quecksilber nicht überschritten werden. Sollten wir wider Erwarten Kenntnis von einer Überschreitung dieser Grenzwerte erlangen, werden wir sie umgehend informieren. Hiervon ausgeschlossen sind Teile, die von unseren Kunden mit Materialangeben bestellt werden, die nicht der RoHS-Richtlinie entsprechen.

Plettenberg, der 10.01.2015
Fredy Mühlhoff, QMB